
Welche Unterstützung bezahlt die Pflegekasse?
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Bei ganzjährigem Anspruch stehen damit bis zu 1.572 Euro im Jahr zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag kann bei anerkannten Angeboten unter anderem für Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Unterstützung und Pflegebegleitung eingesetzt werden.
Kostenübernahme
durch die Pflegekasse bei Pflegegrad
Mit Pflegegrad gibt es oft mehr Möglichkeiten, als viele wissen.
Unterstützung zu Hause muss nicht immer vollständig selbst bezahlt werden. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.
Im ersten Gespräch klären wir, welche Möglichkeiten grundsätzlich infrage kommen und welche Unterstützung zu Ihrer Situation passen könnte.
Gut zu wissen
Nicht verbrauchte Beträge sind nicht sofort verloren. Sie können in die folgenden Monate übertragen werden. Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 40 Prozent nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Wichtig: Die Nutzung kann Auswirkungen auf das Pflegegeld haben. Deshalb sollte vorher geprüft werden, welche Kombination in der persönlichen Situation sinnvoll ist.
Verhinderungspflege
Entlastung, wenn die Pflegeperson verhindert ist
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Verhinderungspflege genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend nicht selbst übernehmen kann – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Auch wir bieten Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege an.
Und wenn 131 Euro im Monat nicht reichen?
Der monatliche Entlastungsbetrag reicht nicht in jeder Situation für den gewünschten Umfang der Unterstützung aus.
Je nach Pflegegrad können weitere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Ist das vorhandene Budget ausgeschöpft oder wird mehr Unterstützung gewünscht, kann zusätzlich ein Eigenanteil entstehen.
Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf die 131 Euro zu schauen, sondern die vorhandenen Möglichkeiten insgesamt zu betrachten.
Noch unsicher,
welche Leistungen genutzt werden können?
Pflegeleistungen wirken auf den ersten Blick oft kompliziert. Vor dem ersten Kontakt muss noch nicht feststehen, welcher Anspruch der richtige ist.
Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Im ersten Gespräch klären wir, welche Unterstützung gebraucht wird, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen und ob unser Angebot dazu passt.
Stand der genannten Leistungsbeträge: 2026
Noch keinen Pflegegrad?
Auch dann sind Sie bei uns richtig –
wie Sie die Kosten dann privat und steuerlich regeln können, erfahren Sie hier.
