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Wer übernimmt die Kosten?
Die privaten und gesetzlichen Pflegekassen übernehmen die Kosten (Entlastungsbetrag §45 SGB).
Wer hat darauf Anspruch?
Ab dem Pflegegrad I haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.
Darüber hinaus können Sie ab dem Pflegegrad II weitere Ansprüche umwandeln,
die Sie für eine zusätzliche Unterstützung nutzen können.
Vielen Menschen ist leider nicht bekannt, dass ihnen ein Pflegegradstatus zusteht.
Wir stehen Ihnen hierzu gerne telefonisch oder in einem persönlichem Gespräch zur Verfügung und beraten Sie über alle Möglichkeiten der Unterstützung, die Ihnen zusteht!
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