
Wer übernimmt die Kosten?
Kostenübernahme durch Pflegekasse Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Pflegekasse übernimmt Kosten für Alltagshilfe
Wussten Sie, dass private und gesetzliche Pflegekassen die Kosten für einen Entlastungsdienst übernehmen?
Im Rahmen des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI stehen Ihnen monatlich 131 Euro zur Verfügung,
ganz unabhängig vom Einkommen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
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Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag
in Höhe von 131 Euro.
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Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich weitere Ansprüche umwandeln,
um zusätzliche Unterstützung im Alltag zu finanzieren
(z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung).
Viele wissen nicht:
Ihnen steht mehr Unterstützung zu
Leider wissen viele Menschen nicht, dass sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben – oft ist der Pflegegrad nicht beantragt oder der bestehende Anspruch wird nicht vollständig genutzt.
Wir beraten Sie gerne – persönlich und kostenlos.
Ob telefonisch oder im Gespräch vor Ort:
Wir helfen Ihnen dabei, alle Möglichkeiten der finanziellen Entlastung durch die Pflegekasse auszuschöpfen und passende Unterstützungsangebote zu finden.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen!
Nutzen Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen – wir zeigen Ihnen, wie.
Jetzt unverbindlich informieren und beraten lassen.
Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!